
Danai Kladi Kalentzi
Das Übersetzungsbüro „trans-late“ wurde 2022 auf Zakynthos, Griechenland gegründet. Den Anstoß für sein Entstehen gab der Wunsch seines Gründers, Danai Kladi Kalentzi, mit besonderem Engagement und Verantwortungsgefühl den Bedarf an Übersetzungsdiensten hohen Niveaus zu decken.
Als Absolventin der Ionischen Universität des Institutes für Fremdsprachen, Übersetzen und Dolmetschen auf Korfu hat sie ihr Studium von 2013 bis 2017 erfolgreich abschließen können.
Nachdem sie zweisprachig aufwachsen durfte, sind es Mutter- und Arbeitssprachen zugleich: Griechisch, Deutsch und Englisch.
Nach ihrem Abschluss absolvierte sie ihr Praktikum in dem Presse- und Kommunikationsbüro der Griechischen Botschaft in Berlin. Seitdem ist sie als freiberufliche Übersetzerin und Konsekutivdolmetscherin auf Zakynthos tätig, während sie zeitgleich von 2019 bis 2022 in einer Finanzberatungskanzlei beschäftigt war, wo sie fundiertes Wissen in Buchhaltung und Finanzen erhalten hat. Neben Übersetzungen und Dolmetschen ist sie außerdem mit Untertitelung, Korrekturlesen und Transkription vertraut. Seit 2022 freut sie sich über ihr eigenständiges Übersetzungsbüro.
Immer wieder neue Veränderungen im Bereich der Übersetzung führten dazu, dass sie sich der Entdeckung neuer Methoden wie der maschinellen Übersetzung zuwandte. So absolvierte sie erfolgreich Seminare zum Erlernen neuer Übersetzungssoftware wie Memsource, Matecat und Trados Studio, für die sie nun eine Zertifizierung besitzt. Außerdem intensivierte sie ihre Kenntnisse der italienischen Sprache.
Als Mitglied des Panhellenischen Verbandes der Diplomübersetzer der Ionischen Universität (PEEMPIP), der den internationalen Verbänden FIT (Internationaler Übersetzerverband) und EULITA (Europäische Verband der Gerichtsdolmetscher) angehört, führt sie offizielle und beglaubigte Übersetzungen gemäß griechischer und europäischer Gesetzgebung durch, die von öffentlichen und privaten Behörden in Griechenland und im Ausland akzeptiert werden. Spezialisierte Schwerpunkte ihrer Fachübersetzungsarbeiten liegen unter anderem in den Zielgebieten Finanzen, Technik, juristische Texte, administrative Texte, EU-Texte, Marketingtexte sowie Texte allgemeinen Inhalts.
Ihre Spezialisierung liegt auf komplexen und anspruchsvollen Übersetzungen, wie z. B.: Website-Übersetzungen und -Lokalisierung, juristische Übersetzungen, pharmazeutische Übersetzungen, technische Übersetzungen, Finanz-/Kommerzübersetzungen, Übersetzungen von Studienabschlüssen, standesamtlichen Urkunden sowie Lebensläufe etc.
Als interessierter Geist haltet sie sich immer über Veränderungen in ihrer Branche auf dem Laufenden!
Deshalb sorgt sie dafür, dass sie immer auf dem neuesten Stand ist, was aktuelle Entwicklungen und Tools in der Übersetzungsbranche betrifft und arbeitet verantwortungsbewusst, um ihre Kunden/Klienten erstklassige Übersetzungsergebnisse zu liefern.
„Übersetzen bedeutet für mich, die Ziele meiner Kunden in Erfolg zu verwandeln.“
Häufig gestellte Fragen

Benötige ich eine Apostille für meine zu übersetzenden Dokumente?
Der Haager Stempel (Apostille) wird auf öffentlichen Dokumenten angebracht, um die Echtheit der Unterschrift und den Status des Beamten zu bestätigen.
Ob Sie die Apostille benötigen oder nicht, hängt von der Behörde ab, bei der Sie die Übersetzung vorlegen. Dies sollten Sie unbedingt vorher abklären. Eine amtliche Übersetzung kann auch ohne den Haager Stempel erfolgen. Wenn der zuständige Sachbearbeiter bei der Behörde danach fragt, sollten Sie es jedoch unbedingt in Ihre Unterlagen vermerken, bevor der Übersetzungsprozess beginnt.
*Zu beachten ist, dass der Haager Stempel immer vor der Übersetzung steht.
Was muss ich tun, damit meine Dokumente übersetzt werden?
- Sie übersenden uns Ihre zu übersetzenden Dokumente oder Urkunden zunächst vorzugsweise per E-Mail und teilen uns mit, in welcher Sprache Sie sie übersetzt haben möchten. Außerdem sollten Sie uns mitteilen, bei welcher Stelle/Behörde Sie die Übersetzung einreichen werden.
- Nach abgeschlossener Analyse Ihrer Dokumente und Absprache der Eckdaten erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Hierauf erfolgt die Erteilung des Auftrages. Alternativ können Sie uns unter +30 698 82 28 735 oder +30 26950 41428 anrufen und einen Termin in unserem Büro vereinbaren.
Welches Format sollen meine zu übersetzenden Dokumente haben?
Der amtlichen Übersetzung ist immer der Originaltext beigefügt.
Der Originaltext kann folgende Formen annehmen, je nachdem, was das Amt bzw. die Behörde, an der die Übersetzung hinterlegt wird, erfordert:
- Einfache Kopie des Originals, die Sie uns in Papier- oder elektronischer Form zusenden können.
- Beglaubigtes Original oder beglaubigte Kopie des Originals.
- Wenn das Amt verlangt, dass das Originaldokument der Übersetzung beigefügt wird und nicht eine Kopie davon, dann sollte diese uns in Papierform entweder in unserem Büro oder per Post zugestellt werden.
Welche Übersetzung gilt als offiziell?
Zur Vorlage bei Ämtern und Behörden werden oft „offizielle“ Übersetzungen von Fremdsprachenzertifikate, privaten Dokumenten oder andere Arten von Texten wie Diplome, Gerichtsurteile, Führerscheine, Verträge, Vereinbarungen, Mietverträge usw. benötigt.
Als offizielle Übersetzung gilt eine Übersetzung, bei der der bzw. die ÜbersetzerIn mit seiner/ihrer Unterschrift und seinem/ihrem Siegel die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit und Genauigkeit der Übersetzung übernimmt.
Beachten Sie, dass die Begriffe „offizielle“, „bestätigte“, „beglaubigte“ oder „legalisierte“ Übersetzung ein und dasselbe Verfahren bezeichnen und sich auf Übersetzungen mit beglaubigter Gültigkeit beziehen.
Wer erstellt offizielle Übersetzungen in Griechenland?
- Absolventinnen und Absolventen der Abteilung für Fremdsprachen, Übersetzen und Dolmetschen der Ionischen Universität, Mitglieder des Panhellenischen Verbandes der Diplomübersetzer der Ionischen Universität (PEEMPIP) gemäß Präsidialdekret (Π.Δ.) 169 vom 17.06.2002 (Amtsblatt 156/2.7.02).
- Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglieder griechischer Anwaltskammern sind, ausschließlich für die Übersetzung von fremdsprachigen Dokumenten in die griechische Sprache. Voraussetzung ist, dass sie ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen können. Artikel 36 Abs. 2c des Gesetzes 4194/2013 der Rechtsanwaltsordnung (Amtsblatt A 208/27-9-2013).
- Der Übersetzungsdienst des Außenministeriums. Es kann allerdings eine Warteliste geben und die Wartezeit kann lange dauern. Artikel 22 des Gesetzes 3566/2007 (A 117).
- Notare können Urkunden aus einer Fremdsprache in die griechische Sprache übersetzen, wenn die zu übersetzenden Urkunden für die Anfertigung notarieller Urkunden erforderlich sind. GESETZ 2830/2000 (Amtsblatt A 96/16-3-2000) Notarordnung, Artikel 1 Abs. 2.
In jedem Fall und in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des griechischen Staates haben die von einer der oben genannten Stellen beglaubigten Übersetzungen die gleiche Gültigkeit.