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Häufig gestellte Fragen

Danaik 45

Benötige ich eine Apostille für meine zu übersetzenden Dokumente?

Der Haager Stempel (Apostille) wird auf öffentlichen Dokumenten angebracht, um die Echtheit der Unterschrift und den Status des Beamten zu bestätigen.

Ob Sie die Apostille benötigen oder nicht, hängt von der Behörde ab, bei der Sie die Übersetzung vorlegen. Dies sollten Sie unbedingt vorher abklären. Eine amtliche Übersetzung kann auch ohne den Haager Stempel erfolgen. Wenn der zuständige Sachbearbeiter bei der Behörde danach fragt, sollten Sie es jedoch unbedingt in Ihre Unterlagen vermerken, bevor der Übersetzungsprozess beginnt.

*Zu beachten ist, dass der Haager Stempel immer vor der Übersetzung steht.

Was muss ich tun, damit meine Dokumente übersetzt werden?

  • Sie übersenden uns Ihre zu übersetzenden Dokumente oder Urkunden zunächst vorzugsweise per E-Mail und teilen uns mit, in welcher Sprache Sie sie übersetzt haben möchten. Außerdem sollten Sie uns mitteilen, bei welcher Stelle/Behörde Sie die Übersetzung einreichen werden.
  • Nach abgeschlossener Analyse Ihrer Dokumente und Absprache der Eckdaten erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Hierauf erfolgt die Erteilung des Auftrages. Alternativ können Sie uns unter +30 698 82 28 735 oder +30 26950 41428 anrufen und einen Termin in unserem Büro vereinbaren.

Welches Format sollen meine zu übersetzenden Dokumente haben?

Der amtlichen Übersetzung ist immer der Originaltext beigefügt.

Der Originaltext kann folgende Formen annehmen, je nachdem, was das Amt bzw. die Behörde, an der die Übersetzung hinterlegt wird, erfordert:

  • Einfache Kopie des Originals, die Sie uns in Papier- oder elektronischer Form zusenden können.
  • Beglaubigtes Original oder beglaubigte Kopie des Originals.
  • Wenn das Amt verlangt, dass das Originaldokument der Übersetzung beigefügt wird und nicht eine Kopie davon, dann sollte diese uns in Papierform entweder in unserem Büro oder per Post zugestellt werden.

Welche Übersetzung gilt als offiziell?

Zur Vorlage bei Ämtern und Behörden werden oft „offizielle“ Übersetzungen von Fremdsprachenzertifikate, privaten Dokumenten oder andere Arten von Texten wie Diplome, Gerichtsurteile, Führerscheine, Verträge, Vereinbarungen, Mietverträge usw. benötigt.

Als offizielle Übersetzung gilt eine Übersetzung, bei der der bzw. die ÜbersetzerIn mit seiner/ihrer Unterschrift und seinem/ihrem Siegel die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit und Genauigkeit der Übersetzung übernimmt.

Beachten Sie, dass die Begriffe „offizielle“, „bestätigte“, „beglaubigte“ oder „legalisierte“ Übersetzung ein und dasselbe Verfahren bezeichnen und sich auf Übersetzungen mit beglaubigter Gültigkeit beziehen.

Wer erstellt offizielle Übersetzungen in Griechenland?

  • Absolventinnen und Absolventen der Abteilung für Fremdsprachen, Übersetzen und Dolmetschen der Ionischen Universität, Mitglieder des Panhellenischen Verbandes der Diplomübersetzer der Ionischen Universität (PEEMPIP) gemäß Präsidialdekret (Π.Δ.) 169 vom 17.06.2002 (Amtsblatt 156/2.7.02).
  • Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglieder griechischer Anwaltskammern sind, ausschließlich für die Übersetzung von fremdsprachigen Dokumenten in die griechische Sprache. Voraussetzung ist, dass sie ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen können. Artikel 36 Abs. 2c des Gesetzes 4194/2013 der Rechtsanwaltsordnung (Amtsblatt A 208/27-9-2013).
  • Der Übersetzungsdienst des Außenministeriums. Es kann allerdings eine Warteliste geben und die Wartezeit kann lange dauern. Artikel 22 des Gesetzes 3566/2007 (A 117).
  • Notare können Urkunden aus einer Fremdsprache in die griechische Sprache übersetzen, wenn die zu übersetzenden Urkunden für die Anfertigung notarieller Urkunden erforderlich sind. GESETZ 2830/2000 (Amtsblatt A 96/16-3-2000) Notarordnung, Artikel 1 Abs. 2.


In jedem Fall und in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des griechischen Staates haben die von einer der oben genannten Stellen beglaubigten Übersetzungen die gleiche Gültigkeit.

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